Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Für sämtliche Lieferungen sind die nachstehenden Bedingungen vereinbart, wenn nichts Abweichendes schriftlich bestätigt ist.

1. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch in dem Fall, dass wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.

2. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nichterfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.

3. Bei Zielüberschreitung werden alle ausstehenden Forderungen sofort fällig. Vom Tage der Überschreitung an werden Verzugszinsen entsprechend der gesetzlichen Regelung berechnet.

4. Die Wahl des Transportweges und des Transportmittels liegt in unserem Ermessen. Der Besteller trägt das Transportrisiko.

5. Höhere Gewalt und sonstige nicht vorhersehbare Umstände, welche die Herstellung oder die Lieferung verhindern oder erschweren, z. B. Krieg, Arbeitskampf, Aufruhr, behördliche Maßnahmen, Energie- oder Rohstoffmangel, Betriebsstörungen, Ausbleiben von Zulieferungen, Verkehrsstörungen befreien uns für die Zeit des Bestehens dieser Umstände von der Lieferpflicht.

6. Sprengtechnische Beratungen durch unsere Mitarbeiter sind im Regelfall kostenlos. Für Sonderleistungen, wie Erschütterungsmessungen, Bruchwandvermessungen, Gutachten und dergleichen, behält sich der Verkäufer das Recht vor, seine Selbstkosten in Rechnung zu stellen. Eine Haftung gegenüber Sprengstoffverbrauchern oder Dritten aus der Beratung ist in allen Fällen ausgeschlossen.

7. Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Empfang zu untersuchen und etwaige Beanstandungen unverzüglich geltend zu machen. Unterlässt der Käufer die Mängelanzeige oder wird die Ware von ihm verbraucht, vermischt oder veräußert, so gilt dies als vorbehaltslose Genehmigung. An beanstandeter Ware steht uns das Recht zur Besichtigung, Prüfung und Vornahme von Versuchen zu.

8. Wir haften für Schadensersatz im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Unsere Haftung für Schadensersatz wegen Pflichtverletzung ist mit Ausnahme kardinaler oder vertragswesentlicher Pflichten sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungsgehilfen beschränkt auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle der Schadensersatzhaftung  ist diese auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit keine vorsätzliche Pflichtverletzung vorliegt. Für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung oder Verwendung entstehen, wird keinerlei Haftung übernommen.

9. Bis zur Bezahlung der Lieferung und Regulierung sämtlicher Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit Ihnen behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Sie sind berechtigt, die Ware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu bearbeiten und zu veräußern. Veräußern Sie die Ware oder die aus der Ware hergestellten Sache, so gehen die aus der Veräußerung entstehenden Forderungen sicherheitshalber auf uns über. Werden die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren oder die Gegenstände, auf die sich der Eigentumsvorbehalt nach Verarbeitung oder Veräußerung der gelieferten Ware erstreckt, gepfändet oder liegt ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über Ihr  Vermögen vor, so sind wir hiervon unverzüglich zu unterrichten.

10. Skonto darf von Ihnen nur dann einbehalten werden, wenn wir einen Zahlungsnachlass ausdrücklich vereinbart haben. Ist ein Skontoabzug vereinbart, so erfolgt eine Skontierung sowohl bei Rechnung als auch bei der Gutschrift einschließlich Bonusgutschrift. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes gegen unsere Kaufpreisforderungen sowie die Aufrechnung bedürfen unserer Zustimmung. Ansprüche gegen uns bedürfen zu ihrer Abtretung ebenfalls unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

11. Gerichtsstand und Erfüllungsort für beide Teile ist Lippstadt.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmung in Kraft.

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